Donnerstag, 24. Juli 2025

Zur Geschichte von Asylrecht und Asylverfahren

 Begrenzt humanitär ZEIT 

Vor 60 Jahren führte die Bundesrepublik das individuelle Asylverfahren nach Artikel 
16 des Grundgesetzes ein. Den Innenminister stellte damals die CSU. Rückblick 
auf eine erstaunlich aktuelle Debatte 
"[...]Die Frage, wie die Zuwanderung zu regulieren ist, begleitete die Bundesrepublik von
 Anfang an. Schon im Juni 1949 verkündete ein Strategiepapier, dass es "den anhaltenden 
Zustrom illegaler Einwanderer und unerwünschter Flüchtlinge zu verhindern" gelte. Verfasst
 hatten es die Westalliierten, die Wege suchten, die deutsche Grenze effektiv zu sichern. Dies
 war ihnen bislang nicht gelungen, obwohl sie massiv Militär einsetzten. Vor allem nach 
Bayern reisten 1949 monatlich bis zu 4.000 ausländische Flüchtlinge illegal ein, die meisten
 über die Tschechoslowakei und Österreich; viele zogen in Staaten der Westalliierten weiter.
 Abhilfe, hieß es in dem Dokument, könnten Asylverfahren schaffen. Flüchtlinge, die an der 
Grenze um Asyl baten, sollten fortan in "besondere Aufnahmelager" gebracht werden. Hier 
wollte man sie "registrieren und überprüfen", um zu entscheiden, wer bleiben dürfe. 
Erklärtes Ziel war es, die meisten in ihre Heimat zurückzuschicken. Denn die Alliierten
 waren überzeugt, dass die Beweggründe der Flüchtlinge "in der Mehrzahl der Fälle nicht stark
 genug sind, um ihre Aufnahme zu rechtfertigen"
Die Bonner Regierung war gewillt, diesem Vorschlag zu folgen. Doch stellten die Alliierten eine Bedingung: dass die Bundesrepublik den anerkannten Flüchtlingen einen besonderen Schutzstatus verlieh. Dies sollte unter anderem verhindern, dass Flüchtlinge in die Staaten der Alliierten weiterwanderten, falls sie in Westdeutschland keine angemessenen Lebensbedingungen vorfanden.
Während sich die Verhandlungen über diese und andere Fragen hinzogen, stieg der Druck. Im Juni 1950 beendete die International Refugee Organization, die sich seit 1947 um ausländische Flüchtlinge in Westdeutschland gekümmert und diese in Drittstaaten umgesiedelt hatte, ihre Arbeit in der Bundesrepublik. Flüchtlinge wurden nun, wie das Bundesinnenministerium am 30. Juni 1950 bemängelte, meist nicht einmal mehr erfasst. Es brauchte also dringend ein Kontrollinstrument. Sonst öffne man "unlauteren Elementen Tür und Tor", hieß es in einer Besprechung der Flüchtlingsverwaltungen der westdeutschen Länder am 11. Januar 1951. Ausländische Flüchtlinge sollten "zwangsweise einem Lager zugeführt werden", um sie dort nach ihren Fluchtgründen zu befragen. Besonders der bayerische Ministerpräsident Hans Ehard drängte auf die Einführung von Asylverfahren, da in Bayern aufgrund seiner Grenzlage die meisten Flüchtlinge ankamen. Am 6. Januar 1953 schließlich wurde die Asylverordnung erlassen. Sie ermöglichte es, die bis zu 5.000 bereits illegal im Bundesgebiet lebenden Nichtdeutschen und zukünftige Flüchtlinge zu überprüfen.

Von Artikel 16 war dabei noch nicht die Rede: Die Rechtsgrundlage für die Verfahren bildete nicht das Grundgesetz, sondern die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Die wiederum galt damals de facto nur für Flüchtlinge aus dem sowjetischen Machtbereich, da sie ausschließlich Ereignisse aus der Zeit vor 1951 als Fluchtgrund anerkannte (eine Regelung, die auf die kommunistischen Machtübernahmen nach 1945 abzielte). Zunächst verursachte das keine Schwierigkeiten, denn man hatte es kaum mit anderen Geflüchteten zu tun. Erst von Mitte der Fünfzigerjahre an kamen allmählich mehr Menschen infolge von Ereignissen jüngeren Datums in die Bundesrepublik – vor allem aus Algerien, Marokko und Tunesien. Für diese Flüchtlinge jedoch existierten keine Asylverfahren. Sie konnten sich lediglich, wenn sie ausgewiesen werden sollten, auf Artikel 16 berufen. Ein Asylverfahren folgte auch dann nicht. Und wer anschließend bleiben durfte, erhielt keinen Status als Asylberechtigter. Das Innenministerium erklärte dazu am 13. November 1958: "Eine ausdrückliche Feststellung, daß dem Ausländer der Schutz des Asyls zusteht, erübrigt sich, wenn dem Ausländer die Möglichkeit gegeben wird, sich im Bundesgebiet aufzuhalten." So stand es den Behörden offen, die Betroffenen vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt auszuweisen. Dazu kam es freilich äußerst selten. Nur in Bayern fand der Gesetzesvorschlag keinen Anklang Diese Situation brachte zwei Probleme mit sich: Erstens wurden die betreffenden Flüchtlinge nicht systematisch registriert. Und zweitens konnte man sie in der Regel selbst dann nicht abschieben, wenn man sie – etwa aufgrund von Vorstrafen – für gefährlich hielt. So entschied das Landgericht München 1964 im Falle eines als Spion verurteilten Kurden, dass dieser zwar ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstelle, jedoch nicht in die Türkei abgeschoben werden könne, da ihm dort die Todesstrafe drohe.

Anders lagen die Dinge bei den Flüchtlingen, die seit 1953 auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden: Sie konnten sehr wohl in einen Verfolgerstaat ausgewiesen werden. Denn anders als das Grundgesetz gestattete die Konvention nach Artikel 33 die Ausweisung eines Flüchtlings, wenn dieser "aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet". Spätestens Anfang der Sechzigerjahre stieg die Zahl der Geflüchteten aus dem nichtkommunistischen Ausland deutlich an. Deshalb schlug das Bundesinnenministerium – angeregt durch den Bundestag – im Februar 1964 vor, künftig auch diese Flüchtlinge einem Asylverfahren zu unterziehen, und zwar auf Basis von Artikel 16. Dies würde eine umfassende Kontrolle in Form einer Registrierung und sicherheitspolizeilichen Überprüfung der Betroffenen ermöglichen. Bislang hielten sich diese Menschen, so klagte das Bundesinnenministerium, "mehr oder weniger unkontrolliert irgendwo auf", da es bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kaum weitere Überprüfungen gab. Durch ein Asylverfahren, gab der zuständige Ministerialrat Kurt Breull am 9. März 1964 zu bedenken, sei "wenigstens eine gewisse Sicherheit gegeben, daß diese Leute nicht an einer Stelle zusammenströmen, sondern in das Wirtschaftsleben eingegliedert werden". Die Einführung von Asylverfahren diene daher "dem Sicherheitsbedürfnis" der Bundesrepublik "in weitestem Maße".
Noch wichtiger war dem Bundesinnenministerium, dass man künftig auch vorbestrafte Flüchtlinge aus dem nichtkommunistischen Ausland würde ausweisen können. Denn diesen wollte man nach ihrer Anerkennung eine Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention gewähren. Das war die entscheidende Neuerung des geplanten Ausländergesetzes: Fortan würden auch nach Artikel 16 anerkannte Flüchtlinge den strikteren Ausweisungsbestimmungen der Genfer Konvention unterliegen. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hatte diesen Schachzug ermöglicht. Der Gesetzesvorschlag fand weithin Anklang. Nur in Bayern nicht. Hier drehte man den Spieß gewissermaßen um: Statt Asylverfahren für alle einzuführen, forderte man die Abschaffung sämtlicher Verfahren – auch der 1953 eingeführten für die Flüchtlinge aus dem Sowjetbereich. Flüchtlingen sollte lediglich im Einzelfall "Schutz vor Ausweisung und Auslieferung an das Verfolgungsland" gewährt werden. Gegen Asylverfahren jeglicher Art sprach aus bayerischer Perspektive, dass diese "ziemlich lange" dauerten, wie der Vertreter des bayerischen Innenministeriums, Alexander Mayer, bemängelte. Oft würden die Leute "vorübergehend in Arbeit vermittelt", und wenn sie dann "einige Monate gut gearbeitet" hätten, werde sie "die Ausländerbehörde nicht mehr los".[...]"


Samstag, 5. Juli 2025

"Die Opfer sind ja edelstes Saatgut" (1942)

 Liebes Vaterchen!

Diese Karte sollte schon zum Sonntag bei dir sein. Hab Dank für deine lieben Zeilen! Ach, ich lasse mich willig tragen von den Wellen meines Lebens. Und das Aussprechen, ab und zu gehört auch dazu. Gestern erhielt ich die Todesanzeigen von Frau Engelhardt und von Elisabeth W.s jüngstem Bruder. 29 Jahre EK I + II    u.a. Auszeichnungen, im Osten gefallen. Ich habe gleich geschrieben. Die Opfer sind ja edelstes Saatgut. E. ist sehr fröhlich und munter. Nur ganz kurze Nachricht erhalte ich alle 8 Tage.

G. ist süß, H ein rechter Schuljunge, G nimmt gut zu ist sehr artig. Ich füttere Brei 1 x zu. Etwas Nervenschmerzen, sonst geht es mir gut. In Liebe, d[eine] L

Poststempel 17.3.42

Wenn man den kennt, der das geschrieben hat, ist es gut, das schriftlich vorliegen zu haben, um es zu glauben. Wir vergessen leicht, wie die Zeit die Redeweisen prägt. (Umso mehr, wenn Texte auf offener Postkarte geschrieben werden.)


Mittwoch, 2. Juli 2025

Völkerwanderung

 Völkerwanderung (Wikipedia)

"In der historischen Forschung wird als sogenannte Völkerwanderung im engeren Sinne die Migration vor allem germanischer Gruppen in Mittel- und Südeuropa im Zeitraum vom Einbruch der Hunnen nach Europa circa 375/376 bis zum Einfall der Langobarden in Italien 568 bezeichnet.[1] Die Völkerwanderungszeit fällt in die Spätantike und bildet für die Geschichte des nördlichen Mittelmeerraums sowie West- und Mitteleuropas ein Bindeglied zwischen der klassischen Antike und dem europäischen Frühmittelalter, da man sie beiden Epochen zurechnen kann.

Die spätantike Völkerwanderung stellt allerdings keinen einheitlichen, in sich abgeschlossenen Vorgang dar. Vielmehr spielten bei den Migrationen der zumeist heterogen zusammengesetzten Gruppen aus dem außerrömischen Barbaricum unterschiedliche Faktoren eine Rolle, wobei in der neueren historischen und archäologischen Forschung viele Aspekte der Völkerwanderung äußerst unterschiedlich bewertet werden. Zentral für die Diskussion sind dabei die Fragen, ob der Zerfall des Weströmischen Reiches Folge oder vielmehr Ursache der „Völkerwanderungen“ war und ob damals tatsächlich „Völker“ umherzogen oder vielmehr Kriegerverbände auf der Suche nach Beute und Versorgung (annona) waren. In der modernen Forschung wird der Begriff „Völkerwanderung“ zunehmend kritisch gebraucht, da nach heutiger Einschätzung das Bild von „wandernden Völkern“ nicht haltbar ist und vielen Gelehrten mittlerweile als widerlegt gilt bzw. die Vorstellung einer Völkerwanderung grundsätzlich als „Forschungsmythos“ verworfen wird.[2] [...] immer mehr politische Macht ging auf – römische und germanische – Militärs über, die die heutige Forschung oft als warlords bezeichnet. Im Westen traten nun die im Vergleich zur römischen Bevölkerung verschwindend geringen germanischen Gruppen an Stelle des römischen Staates. Auf dem Boden des zerfallenen westlichen Imperiums entstanden so im 5. und 6. Jahrhundert germanisch-romanische Nachfolgereiche, die die Kultur Europas im Mittelalter entscheidend prägen sollten.[5]

Im Zusammenhang mit diesem Prozess kam es 476/80 zum Ende des weströmischen Kaisertums, während das Oströmische Reich das 5. Jahrhundert weitgehend intakt überstand." (Wikipedia)

Eine ältere Stimme:  (Emil Nack: Die Germanen, Kindlers Kulturgeschichte Europas, Bd. 7. Copyright 1958, dtv. 1983, S. 180) 

"Die eigentliche Völkerwanderung ist also von den anderen Völkerbewegungen nicht nach Wesen und Ursache, sondern nur nach Ausdehnung und Erfolg verschieden. Der Auszug der germanischen Stämme zielte nicht auf Raubfahrten. Dieses Motiv mag nur mitunter bestimmend gewesen sein. In der Hauptsache waren es Züge ganzer Völker oder wenigstens großer Teile, die mit Weib und Kind und ihrer Fahrnis, Neuland suchten." ("Landnot")

Wikipedia: Gotenvertrag von 382

"Tatsächlich waren die unmittelbaren Folgen der Niederlage von Adrianopel zwar schwerwiegend, aber keineswegs der Anfang vom Ende des Imperiums. Thrakien stand den Goten zwar zunächst weitgehend offen, dennoch konnten sie den Sieg nicht ausnutzen.[56] Überdies war, wie gesagt, nur die oströmische Feldarmee von den hohen Verlusten betroffen, nicht die westliche. Gratian eilte herbei, sah sich aber nach einigen Monaten gezwungen, einen neuen Kaiser im Osten des Reiches einzusetzen. Er entschied sich für den aus Spanien stammenden Römer Flavius Theodosius, dessen gleichnamiger Vater bereits ein sehr erfolgreicher General gewesen war.[57] Theodosius, der das Christentum zur Staatsreligion erheben sollte, erwies sich als ein tatkräftiger Kaiser."

"Als Theodosius Anfang 395 in Mailand überraschend starb, fühlte sich die römische Regierung jedenfalls offensichtlich nicht mehr an das foedus, das er mit den gotischen Kriegern geschlossen hatte, gebunden, und entließ sie. Daraufhin fühlten sich die Krieger betrogen und rebellierten. Verbittert zog Alarich mit diesem vorwiegend, aber keineswegs ausschließlich aus Goten bestehenden Heer gegen Konstantinopel, um einen neuen Vertrag zu erzwingen.[63] Die beiden folgenden Jahre waren von einem ständigen 'Auf und ab' gekennzeichnet, in dem der Heermeister Stilicho oft als Gegenspieler der Westgoten auftrat und Alarich zwischen die Fronten des sich zuspitzenden Konflikts zwischen den Kaiserhöfen in West- und Ostrom geriet, die nach der sogenannten Reichsteilung von 395 immer mehr auf Konfrontationskurs gingen. Sein Ziel war es dabei, für seine Männer eine gesicherte Versorgung durch den römischen Staat und für sich selbst einen hohen Posten in der kaiserlichen Armee zu erlangen. Der östliche Kaiserhof versuchte zeitweilig offenbar, Stilicho und Alarich gegeneinander auszuspielen."

"Mit der Ermordung Stilichos, des ehrgeizigen, aber dem weströmischen Kaiser gegenüber wohl loyalen Generals, sollte man sich in Ravenna jedoch verkalkuliert haben: Ganze Verbände barbarischer Truppen, die unter Stilicho gedient hatten, gingen zu den Goten über, darunter wohl auch die 12.000 Krieger, die der General aus dem Radagaisusheer in das Reichsheer übernommen hatte. Der schwache weströmische Kaiser Honorius weigerte sich, das von Stilicho geschlossene foedus einzuhalten oder ein neues zu schließen, so dass Alarich handeln musste und insgesamt dreimal gegen Rom zog, um seine Forderungen durchzusetzen. Rom war zwar schon seit Jahren nicht mehr die Hauptstadt des Imperiums, doch hatte es seine Bedeutung als Symbol nicht verloren. Im Oktober 408 konnte man sich in Rom, wo Durst und Hunger herrschten, noch gegen eine gewaltige Summe freikaufen.[68] Doch weder die römischen Senatoren noch der Bischof von Rom konnten den Kaiser im sicheren Ravenna dazu bewegen, mit den Goten zu verhandeln. So erschien Alarich 409 wieder vor Rom, wurde offenbar in die Stadt gelassen und setzte sogar mit dem Senator Priscus Attalus einen Gegenkaiser von seinen Gnaden ein, der aber die Hoffnungen Alarichs nicht erfüllen konnte und 410 wieder abgesetzt wurde, nachdem der comes Africae die Getreidelieferungen aus Karthago gestoppt und so eine Hungersnot in Italien ausgelöst hatte. Wenigstens gelang es den Goten, den römischen General Sarus, einen ehemaligen Konkurrenten Alarichs um die Führung der Goten, zu schlagen.[69] Schließlich sah Alarich, aller Optionen beraubt, nur noch einen Ausweg. Am 24. August 410 öffnete ihm Rom die Tore, und diesmal plünderten seine hungernden Männer die Stadt drei Tage lang, wobei Alarich, wie die meisten Goten inzwischen Christ, darauf bestanden haben soll, dass die Kirchen verschont wurden und kein Blut vergossen wurde.[70]

Die Plünderung Roms, die erste seit dem Galliersturm 387 v. Chr., war vor allem auf die starre Haltung des Honorius zurückzuführen.[71] Er hatte offenbar den Ernst der Lage nicht richtig erkannt, und diesmal war kein Stilicho zur Hand, um mit den meuternden Goten fertigzuwerden." (Wikipedia)



Donnerstag, 12. Juni 2025

Stand die Mehrheit der Bevölkerung hinter dem NS-Regime?

 Natürlich will niemand für etwas zur Verantwortung gezogen wenn etwas Ungeheuerliches geschehen ist.

Das war die Situation des Kollektivs der Deutschen 1945.

Wie war es 1939? Wie 1940 nach dem Sieg über Frankreich? 

Alles überzeugte Nazis? Lauter unwillige Volksgenossen?

Gewiss nie das eine und nie das andere, aber wie lässt sich aufs Ganze gesehen die Stimmung im Nachhinein abschätzen?

https://www.zeit.de/2025/15/peter-longerich-frank-bajohr-unwillige-volksgenossen-nationalsozialisten-geschichte

Montag, 2. Juni 2025

Ein Fake-Zitat von Josef Goebbels

 "[...] ein Fake-Zitat von Josef Goebbels[...], welches von der rechtsextremen Propaganda seit einigen Jahren inflationär und hartnäckig in sozialen Medien verbreitet wird. Als ultimativer Beweis dafür, dass die Nazis eigentlich Linke gewesen wären, wird folgende Aussage rauf und runter zitiert: „Der Idee der NSDAP entsprechend sind wir die deutsche Linke. Nichts ist uns verhasster als der rechtsstehende nationale Besitzbürgerblock.“ Manchmal wird dazu folgende Quelle präsentiert: „Der Angriff, Gauzeitung der Berliner NSDAP, 6.12.1931“. Wenn rechtsextreme Propaganda so präzise Quellen benennt ist laut meinen ganz persönlichen Erfahrungen Vorsicht geboten. [...]

Was bei der Recherche herauskam, ist im Wikipedia:Kurier im Beitrag "Der Glaube an Alternative Fakten" von KarlV 10:25, 21. Mai 2025 zu lesen.

Zur Geschichte von Asylrecht und Asylverfahren

  Begrenzt humanitär  ZEIT  Nr. 20/2025 14. Mai 2025 Vor 60 Jahren führte die Bundesrepublik das individuelle Asylverfahren nach Artikel  16...