"Der Prozess gegen Adolf Hitler fand 1924 in München statt, weil die bayerische Justiz und Landesregierung (unter Ministerpräsident Eugen von Knilling und Justizminister Franz Gürtner) die Verhandlung unbedingt im eigenen Land behalten wollten.
Nach deutschem Reichsrecht wäre eigentlich das Reichsgericht in Leipzig für den Hochverratsprozess nach dem Hitlerputsch vom November 1923 zuständig gewesen.
Richter Georg Neithardt spielte eine Schlüsselrolle dabei, dass der Hitler-Prozess von 1924 zu einer juristischen Farce und einem massiven Propagandaerfolg für Adolf Hitler wurde. Als glühender Deutschnationaler und Gegner der Weimarer Republik leitete er das Münchner Volksgericht mit einer extremen politischen Voreingenommenheit.
Das skandalös milde Urteil: Obwohl auf Hochverrat die Todesstrafe oder lebenslange Haft stand, erhielt Hitler die gesetzliche Mindeststrafe von fünf Jahren Festungshaft. Zudem wurde er bereits nach nur neun Monaten wegen angeblich „guter Führung“ vorzeitig entlassen.
Die bayerischen Bemühungen um Ausweisung Hitlers 1924
https://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1977_4_3_steger.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Hitler-Prozess"
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